Meldung eines Todesfalls
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Wenn eine Person stirbt, stellt ein Arzt einen Totenschein aus. Je nachdem, wo der Todesfall eintritt, kann dies der eigene Arzt sein, ein Notarzt oder ein Krankenhausarzt. Der Verstorbene darf erst in einen Sarg gelegt, begraben oder verbrannt werden, nachdem ein Arzt einen Totenschein ausgestellt hat. Der Todesfall muss von Angehörigen oder einem Bestatter spätestens zwei Tage nach dem Todesfall den Behörden gemeldet werden. Die Meldung erfolgt digital auf www.borger.dk und heißt: „Anmodning om begravelse eller ligbrænding“. Für die Meldung müssen Sie die Personennummer (CPR-Nummer) des Verstorbenen kennen und Ihre eigenen Daten als Melder angeben. Wenn es keine Angehörigen oder sonst dem Verstorbenen nahestehende Personen gibt, meldet die Wohnsitzgemeinde des Verstorbenen den Todesfall. Die Behörde gibt die Meldung dann als das Volksregister weiter. Die Bestattung wird normalerweise spätestens 8 Tage nach dem Todesfall durchgeführt. Wenn die Beerdigung oder Beisetzung von einem Bestatter durchgeführt wird, kann dieser Sie über die praktischen Dinge, Fomalien und Verfahren beim Todesfall informieren und beraten.
Opdateret torsdag den 3. okt. 2024