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Ihr Recht auf erweiterte Krankenhauswahl

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Die Region Sjælland möchte Ihnen schnelle Behandlungen anbieten. 
Für die meisten Patienten darf die Wartezeit daher nicht länger als 1 Monat sein.  


Falls wir Ihnen innerhalb dieser Frist keine Behandlung in unseren eigenen Krankenhäusern anbieten können, wird Ihnen Behandlung in einem unserer Partnerkrankenhäuser angeboten.
Ein Partnerkrankenhaus ist ein öffentliches Krankenhaus in einer anderen Region oder ein Privatkrankenhaus, mit dem Region Sjælland einen Vertrag hat. 


Falls die Wartezeit länger als 1 Monat ist, haben Sie grundsätzlich das Recht auf erweiterte freie Krankenhauswahl.
Die erweiterte freie Krankenhauswahl bedeutet, dass Sie ein privates Krankenhaus wählen können, falls die Wartezeit in den eigenen Krankenhäusern der Region oder den Partnerkrankenhäusern länger als 1 Monat ist – und wenn zwischen der Region Sjælland und dem privaten Krankenhaus ein Vertrag über die von Ihnen benötigte Behandlung besteht. 


Die Wartezeit wird unterschiedlich berechnet, je nachdem ob Sie bereits in einem Diagnoseverlauf im Krankenhaus sind 
oder ob Sie direkt von Ihrem Hausarzt zur Behandlung ins Krankenhaus überwiesen wurden.


Wenn Sie in einem Diagnoseverlauf im Krankenhaus sind, wird die Wartezeit ab dem Datum berechnet, an dem der Arzt entschieden hat, welche Behandlung Ihnen angeboten werden soll.


Wenn Sie direkt zur Behandlung ins Krankenhaus überwiesen wurden, wird die Wartezeit ab dem Datum berechnet, an dem die Überweisung Ihres Hausarztes beim Krankenhaus eingeht.


Wenn Sie ein privates Partnerkrankenhaus benutzen, gelten die Regeln für Beförderungskosten.


Nutzen Sie jedoch ein Privatkrankenhaus nach der erweiterten freien Krankenhauswahl, müssen Sie selbst für Ihre Beförderung sorgen.
Mehr hierzu erfahren Sie unter „Regeln zur Beförderung vom und zum Krankenhaus“.