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Regeln zur Beförderung vom und zum Krankenhaus

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Grundsätzlich gilt: Wenn Sie selbst in der Lage sind, zum Krankenhaus und wieder nach Hause zu kommen, müssen Sie selbst für die Beförderung zum und vom Krankenhaus sorgen.


Jedoch gibt es Ausnahmen:
Wenn Sie Folkepension oder Vorruhestandspension erhalten, kann das Krankenhaus in bestimmten Fällen die Beförderung übernehmen.
Region Sjælland sorgt für die notwendigen Fahrten, wenn Sie aufgrund einer gesundheitsfachlichen Beurteilung auf einen Krankenwagen oder Liftbus angewiesen sind. 


Falls die Entfernung von Ihrer Wohnung zum Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden, mehr als 50 Kilometer beträgt, können Sie Erstattung der Beförderungskosten beantragen. 


Nutzen Sie jedoch ein Privatkrankenhaus nach der freien oder erweiterten freien Krankenhauswahl, müssen Sie selbst für Ihre Beförderung sorgen.
Wurden Sie jedoch in ein Partnerkrankenhaus der Region Sjælland überwiesen, können Sie befördert werden (oder Erstattung Ihrer Beförderungskosten verlangen), wenn Sie die vorgenannten Bedingungen erfüllen.